Schiffdorfer Jubi-Lauf
Veranstaltungsdatum: Samstag, 18. März 2023
Start und Ziel: Sportplatz Schiffdorf, Zum Feldkamp, 27619 Schiffdorf
Veranstalter: Turnverein Schiffdorf von 1898 e. V.
Startunterlagen: Ausgabe ab 13.30 Uhr in der Sporthalle.
Startzeiten: 14.30 Uhr: 500 m Bambinilauf (Jg. 2016 und jünger) 14.45 Uhr: 1,25 km Kinderlauf (Jg. 2009 und jünger) 15.00 Uhr: 5 km (ab 12 Jahren ) 15.00 Uhr: 10 km (ab 14 Jahren) 15.00 Uhr: 5 km Walking
Meldeschluss: Donnerstag, 16. März 2023
Startgeld: Erwachsene 10 km: 8,- Euro Erwachsene 5 km: 7,- Euro Jugendliche Jg. 2007 und jünger: 5,- Euro
Walking: 6,- Euro
Kinderlauf 1,25 km: 2,- Euro
Bambinilauf 500 m: kostenlos
Nachmeldungen: Sind gegen Gebühr von 2,- Euro bis eine Stunde vor dem Start möglich. Bei Nichtantritt erfolgt keine Rückzahlung des Startgeldes.
Zeitmessung: Die Zeitmessung erfolgt per Transponder. Dieser wird mit den Startunterlagen leihweise ausgehändigt. Sollte der Transponder nach der Veranstaltung nicht zurückgegeben werden, wird eine Gebühr von 20,- Euro fällig.
Strecke: Siehe Streckenplan
Umkleiden: In der Sporthalle, Duschen sind vorhanden.
Auszeichnungen: Jeder Teilnehmer erhält eine Urkunde. Die drei schnellsten erhalten Sachpreise.
Haftung: Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für Schäden jeglicher Art.
Laufsammler: Der Jubi-Lauf ist Teil der Laufsammler Aktion, bei der es tolle Prämien und Preise zu ergattern gibt. Weitere Infos unter: www.laufsammler.de
Rechtliches: Die Läufe werden nach den „Internationalen Wettkampfregeln“ (IWR) durchgeführt.
Die Veranstaltung wurde als Volkslauf angemeldet und vom NLV genehmigt. Jeder Läufer erklärt sich durch die Teilnahme mit der Veröffentlichung von Ergebnissen, Fotos und Filmaufnahmen einverstanden. Mit der Anmeldung erkennen die Teilnehmer / innen die Satzungen und Ordnungen des DLV an, insbesondere die Deutsche Leichtathletik-Ordnung (DLO), den DLV-Anti-Doping-Code (DLV-ADC) und den Internationalen Wettkampfregeln (IWR) und unterwirft sich den entsprechenden Bestimmungen.
Mit der Abgabe der Meldung erklären die Teilnehmer*innen, für diesen Wettbewerb ausreichend trainiert zu haben, körperlich gesund zu sein und dass der Gesundheitszustand ärztlich bestätigt wurde.
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