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gezeitenlauf

 

15. Otterndorfer Gezeitenlauf



Veranstaltung:
15. Otterndorfer Gezeitenlauf


Veranstaltungsdatum:
Samstag, 20. Mai 2023,
Start: 10.30 Uhr, Zielschluss: 16.30 Uhr


Veranstaltungsort (Start/Ziel):
„See Achtern Diek“, Feriengebiet Otterndorf (Badesee)
Deichstraße 14, 21762 Otterndorf
Navi-Anschrift Parkplatz: Norderteiler Weg 2A, 21762 Otterndorf
Bitte nutzt nur den gekennzeichneten Großraumparkplatz. Alle Straßen am Veranstaltungsort sind verkehrsberuhigt. Parken am Straßenrand ist dort nicht erlaubt und wird konsequent geahndet!


Veranstalter und Ausrichter:
TSV Otterndorf von 1862 e.V. – Leichtathletik-Abteilung
Sophienweg 3, 21762 Otterndorf


Veranstaltungsnummer:
folgt.


Teilnahmebedingungen:
Jeder kann innerhalb von sechs Stunden im Rahmen seines Leistungsvermögens laufen.
Der offizielle Start erfolgt um 10.30 Uhr, ein späteres Starten ist bis 15.30 Uhr möglich.
Es dürfen beliebig Pausen gemacht werden, jedoch nur nach Abmeldung beim Kampfgericht im Start-/Zielbereich. Ein späteres Weiterlaufen ist ebenfalls nur nach Wiederanmeldung beim Kampfgericht möglich.

Eine Staffel besteht aus maximal sechs LäuferInnen. Es gibt keine Extrawertung für Frauen-, Männer- oder Mixed-Staffeln. Die Staffeln können sich ihre Runden und Laufzeiten beliebig einteilen.


Voranmeldung:
Online-Voranmeldung bis zum 18. Mai 2023.
Nachmeldungen sind am Veranstaltungstag möglich.


Startunterlagen:
Die Ausgabe der Startunterlagen erfolgt am Veranstaltungstag ab 9.00 Uhr beim Start.


Teilnahmegebühren:
Gezeiten-Kids (bis Jahrgang 2008, max. 4 Runden): 5,00 Euro
Keine Nachmeldegebühr am Veranstaltungstag.

Gezeitenlauf: 15,00 Euro
Nachmeldegebühr am Veranstaltungstag: 20,00 Euro.

Gezeiten-Staffel (2 bis 6 Teilnehmer): 25,00 Euro
Nachmeldegebühr am Veranstaltungstag: 30,00 Euro


Strecke:
Rundkurs um den Wasser- und Landschaftspark Otterndorf auf Asphalt und festen Wegen (Schotter) mit Restmetervermessung in der letzten Runde. Rundenlänge 3.333 Meter. Die Strecke ist DLV-vermessen, die gelaufenen 50-km-Zeiten sind bestenlistenfähig.


Rundenzählung/Zeitnahme:
Die Zeitmessung erfolgt per Transponder. Dieser wird mit den Startunterlagen leihweise ausgehändigt. Sollte der Transponder nach der Veranstaltung nicht zurückgegeben werden, wird eine Gebühr von 20,– Euro fällig.


Verpflegung:
Die Verpflegungsstation befindet sich im Start-/Zielbereich. Angeboten werden Wasser, Tee, Cola, Iso-Getränke, Äpfel, Bananen, Müsliriegel und weiteres. Eine zweite Verpflegungsstation (nur Wasser) wird ggf. auf der Hälfte der Seerunde eingerichtet.
Die Athleten dürfen Tische zur Selbstversorgung in einem bestimmten Bereich aufstellen.


Umkleiden/Toiletten/Duschen:
Umkleiden, Duschen und Toiletten sind im Start-/Zielbereich vorhanden.


Auszeichnungen und Preise:
Jeder Teilnehmer erhält eine Urkunde mit der gelaufenen Strecke sowie ggf. der 50-km-Splitzeit. Die drei Teilnehmer (m/w) mit der längsten gelaufenen Strecke erhalten einen Pokal. Die Siegerehrung findet schnellstmöglich nach dem Lauf statt.


Teilnahmeerklärung:
Ich erkläre mich damit einverstanden, dass in der Meldung angegebene personenbezogene Daten und die im Zusammenhang mit dem Gezeitenlauf gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Werbung, Büchern fotomechanischen Vervielfältigungen ohne Vergütungsanspruch meinerseits genutzt werden dürfen.
Ich erkläre mich damit einverstanden, dass das von mir beim Gezeitenlauf erzielte Laufergebnis (Ziel- und Zwischenzeiten zusammen mit meinem Vor- und Nachnamen sowie meinem Geburtsjahr, meiner Vereinszugehörigkeit und/oder meinem Wohnort an den Deutschen Leichtathletikverband (DLV) und die Deutsche Ultramarathon-Vereinigung e.V. (DUV) weitergegeben werden darf. Diese personenbezogenen Daten werden ausschließlich zum Erstellen von Bestenlisten verwendet.
Ich bestätige weiterhin die Richtigkeit aller angegebenen Daten und versichere, die Startnummer an keine andere Person weiter zu geben.


Haftungsausschluss:
Mit seiner Anmeldung erkennt der Teilnehmer den Haftungsausschluss des Veranstalters für Personen- oder Sachschäden jeder Art an. Dies gilt auch für abhanden gekommene Bekleidungsstücke und andere Gegenstände. Er wird weder gegen die Veranstalter und Sponsoren des Laufes noch gegen die Stadt Otterndorf Ansprüche erheben, sollten ihm durch die Teilnahme am Gezeitenlauf Schäden oder Verletzungen entstehen. Der Teilnehmer erklärt, dass er gesund ist und einen ausreichenden Trainingszustand besitzt. Er ist damit einverstanden, dass er aus dem Rennen genommen wird, wenn er Gefahr läuft, sich gesundheitlich zu schädigen.

Der Einfachheit halber wird in dieser Ausschreibung die männliche Form verwendet, ohne dass hierdurch eine Benachteiligung der Geschlechter im Sinne des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes (AGG) intendiert oder gewollt ist.